| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
|
|
|
|
1. Geltungsbereich
1. Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Beratungen und Schulungen durch die PRO DOKUMENT gGmbH, im folgenden PRO DOKUMENT genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten gegenüber der PRO DOKUMENT nur insoweit, als PRO DOKUMENT ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 2. Der Kunde hat die Ablehnung der AGB der PRO DOKUMENT vor Auftragserteilung schriftlich der PRO DOKUMENT anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. 2. Verträge und Vertragsinhalte 1. Die Bestellung durch den Kunden ist bindend. 2. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Dienstleistung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich. Generell gilt für alle Vereinbarungen ausschließlich die Textform. Mündliche Nebenabreden gelten einvernehmlich als nicht vereinbart. 3. Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Leistungs-, Gewichts- und Maßbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. PRO DOKUMENT übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. 3. Zahlungsbedingungen und Preise 1. Grundlage der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preislisten zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. 2. Stellt sich nach Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich diese nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zu Berechung der uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die Übernahme der Mehrkosten ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten zu berechnen. 3. Notwendige Veränderungen der PRO DOKUMENT eigenen Kalkulation berechtigen die PRO DOKUMENT zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere dann, wenn sich von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstiger Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsabschluss und Lieferung ergeben. 4. Bei längerfristigen Aufträgen ist die PRO DOKUMENT berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von der PRO DOKUMENT anerkannt sind. 6. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der beauftragten Mengen. 7. Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technischen zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. ISDN, FTP, ect.) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten – gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen – unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten. 4. Lieferung und Versand 1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. 2. Alle von der PRO DOKUMENT genannten Liefertermine sind unverbindliche, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. 3. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 4. Hat die PRO DOKUMENT die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss der Kunde ihr bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen. 5. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der PRO DOKUMENT eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die PRO DOKUMENT diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. 6. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. 7. Ein Auftragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die PRO DOKUMENT nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. 8. Wird der PRO DOKUMENT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. 9. Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. 10. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der PRO DOKUMENT liegt. 11. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der PRO DOKUMENT zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die PRO DOKUMENT aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der PRO DOKUMENT verlässt, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. 12. Besteht die beauftragte Dienstleistung in der digitalen Archivierung von Beleg- oder anderen Papiergütern oder der manuellen oder digitalen Datenerfassung, so hat der Kunde binnen fünf Werktagen nach Möglichkeit der Prüfbarkeit seiner nun digitalen Unterlagen oder Datenbanken, eine fehlerhafte Ausführung der PRO DOKUMENT schriftlich anzuzeigen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Eine verspätete Meldung berechtigt die PRO DOKUMENT zu einer ergänzenden Berechnung des zur Behebung des Mangels entstehenden Mehraufwandes. 5. Eigentumsvorbehalt 1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der PRO DOKUMENT aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der PRO DOKUMENT. 2. Bei Zahlungsverzug, auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages, und bei anderem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, ist PRO DOKUMENT berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder die Dienstleistung einzustellen. 6. Haftungsbeschränkung 1. Die PRO DOKUMENT haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die PRO DOKUMENT nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. 3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der PRO DOKUMENT. 4. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz auch wegen Lieferverzuges ausgeschlossen; im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5% der vom Lieferverzug betroffenen Dienstleistung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PRO DOKUMENT. 5. Stellt der Kunden der PRO DOKUMENT Materialien zur Verfügung, deren Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich machen, so hat die PRO DOKUMENT bei fachmännischer Bearbeitung Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von PRO DOKUMENT geleisteten Arbeit (§ 645 BGB). 6. Im Falle einer Inanspruchnahme der PRO DOKUMENT aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Die Datensicherung obliegt dem Kunden und seiner Verantwortung, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. 7. Der Kunde ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung von Dienstleistungen des PRO DOKUMENT-Dokumenten-Managements (Scannen, digitales Archivieren und Online- Retrieval von papierenen Dokumenten und Beleggütern) selbst für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich ist (u.a. §§ 2, 16, 20, 23, 53 UrhG). Der Kunde ist entweder selbst der Eigentümer der zu archivierenden Dokumente oder hat sich das Recht auf Vervielfältigung derselben vom Eigentümer des geistigen Eigentums eingeholt. Im Übrigen gilt dies in gleicher Weise für Multi-Access-Zugriffe des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die auf unseren Hochverfügbarkeitsrechnern abgelegten Archive und sonstigen Daten. Der Kunde ist dafür selbst verantwortlich, dass im besonderen § 53 UrhG entsprochen wird. Die PRO DOKUMENT ist lediglich ein externer Dienstleister, der im Auftrag handelt und ist für die Inhalte der auf Datenträgern abgelegten Daten nicht verantwortlich. Eine generelle Überprüfung oder Kontrolle, ob der Kunde sich an das UrhG hält, findet nicht statt. Der Kunde stellt die PRO DOKUMENT von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten, entstehen. Erhebt ein Dritter Anspruch auf Dokumente, von denen er berechtigten oder unberechtigten behauptet, geistiger Urheber zu sein, steht es der PRO DOKUMENT frei, den Online-Zugang auf diese Daten bis zur Klärung zu sperren. Der Kunde ist in diesem Fall dennoch gegenüber der PRO DOKUMENT in vollem Umfang leistungspflichtig. 8. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der in seinem Auftrag von erstellten Leistungen selbst verantwortlich. 9. Die PRO DOKUMENT bemüht sich insbesondere das EDV-System auf einem vertretbaren aktuellen technischen Stand zu halten. Das EDV-System ist mit aktueller Antivirensoftware, professionellen Firewalls und zuverlässigen Zugangsverschlüsselungssystemen ausgestattet. Des Weiteren werden Datenstämme gegen Verlust redundant vorgehalten. USV-Vorkehrungen überbrücken über einen vertretbaren Zeitraum Stromausfälle. Die Lokalität ist mit einer Alarmanlage gesichert. Der Kunde ist sich dennoch bewusst, dass es trotz aller Sicherungsvorkehrungen zu einem Teil- oder Totalverlust seiner Daten kommen kann, nicht nur auf Grund höherer Gewalt. Eine Haftung oder ein Schadensersatzanspruch wird generell explizit ausgeschlossen – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungshöchstbetrag ist auf 5% des Auftragswertes begrenzt. Unbenommen bleibt ausdrücklich das Recht des Kunden und der PRO DOKUMENT auf Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die vorstehende Pauschale. 10. Der Kunde ist sich ferner bewusst, dass trotz aller elektronischen Sicherheitsvorkehrungen im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit für Dritte besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten unbefugt Kenntnis erlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz durch die PRO DOKUMENT wird ausgeschlossen. 11. Die PRO DOKUMENT nutzt für die Internetanbindung ihrer Server einen namhaften Provider (ISP), der eine Verfügbarkeit von 97,5% im Jahresmittel garantiert. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von der PRO DOKUMENT liegt. Die PRO DOKUMENT kann nicht das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder -geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu und/oder von den PRO DOKUMENT-Servern zusichern, da dies wie alle Dienstleistungen des beauftragten Providers außerhalb der Verantwortung der PRO DOKUMENT liegt. Die PRO DOKUMENT haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von der PRO DOKUMENT oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen. Insbesondere übernimmt die PRO DOKUMENT keine Haftung für Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen bei der Datenübertragung (z.B. ISDN, FTP, etc.), das dies außerhalb des Einflussbereiches der PRO DOKUMENT liegen. Der Kunde ist verpflichtet, der PRO DOKUMENT erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich textlich mitzuteilen. 7. Gewährleistung für Software 1. Die PRO DOKUMENT übernimmt für vermittelte Software keine Gewährleistung. Dies gilt ins besondere für die Nutzung der PRO DOKUMENT-Dienstleistungen eventuell notwendige Zugangs- und Clientsoftware. Ansprüche gehen zu Lasten des jeweiligen Softwareherstellers. Im übrigen gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die PRO DOKUMENT ist grundsätzlich für die Entscheidung des Kunden, welche Software zum Einsatz kommt oder kommen soll, nicht verantwortlich. Eine beim Kunden aus einer eventuelle Inkonsistenz resultierenden Problematik im eigenen System gehen zu Lasten des Softwareherstellers. Ein Schadensersatzanspruch an die PRO DOKUMENT wird ausgeschlossen. 8. Gesamthaftung 1. Eine weitgehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Eigentumsverletzungen nach § 823 BGB. 2. Soweit die Schadenshaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Praktikanten und Erfüllungsgehilfen. 9. Vertraulichkeit 1. Die PRO DOKUMENT und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. 10. Kündigung von ASP-Dienstleistungen, Zahlung und Zahlungsverzug 1. In Bezug auf Dokumentenmanagement-Dienstleistungen können der Kunde und PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform per Brief oder Fax. 2. Sollte die PRO DOKUMENT den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist die PRO DOKUMENT berechtigt, den Zugang zu den PRO DOKUMENT-Servern sofort zu unterbinden. Ein wichtiger Grund für die PRO DOKUMENT liegt insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 3. Bei Zahlungsverzug erhebt die PRO DOKUMENT für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 25,00. Sperrt die PRO DOKUMENT den Zugang auf ihre Server berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die PRO DOKUMENT die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 abhängig machen. 11. Sonstiges 1. Die PRO DOKUMENT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von der PRO DOKUMENT angebotenen Dienste, so weit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten). 2. Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. 3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Internet veröffentlicht und dem Kunden mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E- Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. 4. Der PRO DOKUMENT steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. 5. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Kassel, sowie auch im übrigen, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt bzw. die jeweils gesetzliche Regelung. Stand: Kassel, 2005-07-01 1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Beratungen und Schulungen durch die PRO DOKUMENT gGmbH, im folgenden PRO DOKUMENT genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten gegenüber der PRO DOKUMENT nur insoweit, als PRO DOKUMENT ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 2. Der Kunde hat die Ablehnung der AGB der PRO DOKUMENT vor Auftragserteilung schriftlich der PRO DOKUMENT anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. 2. Verträge und Vertragsinhalte 1. Die Bestellung durch den Kunden ist bindend. 2. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Dienstleistung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich. Generell gilt für alle Vereinbarungen ausschließlich die Textform. Mündliche Nebenabreden gelten einvernehmlich als nicht vereinbart. 3. Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Leistungs-, Gewichts- und Maßbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. PRO DOKUMENT übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. 3. Zahlungsbedingungen und Preise 1. Grundlage der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preislisten zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. 2. Stellt sich nach Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich diese nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zu Berechung der uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die Übernahme der Mehrkosten ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten zu berechnen. 3. Notwendige Veränderungen der PRO DOKUMENT eigenen Kalkulation berechtigen die PRO DOKUMENT zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere dann, wenn sich von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstiger Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsabschluss und Lieferung ergeben. 4. Bei längerfristigen Aufträgen ist die PRO DOKUMENT berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von der PRO DOKUMENT anerkannt sind. 6. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der beauftragten Mengen. 7. Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technischen zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. ISDN, FTP, ect.) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten – gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen – unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten. 4. Lieferung und Versand 1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. 2. Alle von der PRO DOKUMENT genannten Liefertermine sind unverbindliche, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. 3. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 4. Hat die PRO DOKUMENT die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss der Kunde ihr bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen. 5. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der PRO DOKUMENT eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die PRO DOKUMENT diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. 6. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. 7. Ein Auftragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die PRO DOKUMENT nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. 8. Wird der PRO DOKUMENT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. 9. Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. 10. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der PRO DOKUMENT liegt. 11. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der PRO DOKUMENT zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die PRO DOKUMENT aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der PRO DOKUMENT verlässt, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. 12. Besteht die beauftragte Dienstleistung in der digitalen Archivierung von Beleg- oder anderen Papiergütern oder der manuellen oder digitalen Datenerfassung, so hat der Kunde binnen fünf Werktagen nach Möglichkeit der Prüfbarkeit seiner nun digitalen Unterlagen oder Datenbanken, eine fehlerhafte Ausführung der PRO DOKUMENT schriftlich anzuzeigen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Eine verspätete Meldung berechtigt die PRO DOKUMENT zu einer ergänzenden Berechnung des zur Behebung des Mangels entstehenden Mehraufwandes. 5. Eigentumsvorbehalt 1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der PRO DOKUMENT aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der PRO DOKUMENT. 2. Bei Zahlungsverzug, auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages, und bei anderem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, ist PRO DOKUMENT berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder die Dienstleistung einzustellen. 6. Haftungsbeschränkung 1. Die PRO DOKUMENT haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die PRO DOKUMENT nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. 3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten der PRO DOKUMENT. 4. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz auch wegen Lieferverzuges ausgeschlossen; im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5% der vom Lieferverzug betroffenen Dienstleistung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PRO DOKUMENT. 5. Stellt der Kunden der PRO DOKUMENT Materialien zur Verfügung, deren Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich machen, so hat die PRO DOKUMENT bei fachmännischer Bearbeitung Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von PRO DOKUMENT geleisteten Arbeit (§ 645 BGB). 6. Im Falle einer Inanspruchnahme der PRO DOKUMENT aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Die Datensicherung obliegt dem Kunden und seiner Verantwortung, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. 7. Der Kunde ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung von Dienstleistungen des PRO DOKUMENT-Dokumenten-Managements (Scannen, digitales Archivieren und Online- Retrieval von papierenen Dokumenten und Beleggütern) selbst für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich ist (u.a. §§ 2, 16, 20, 23, 53 UrhG). Der Kunde ist entweder selbst der Eigentümer der zu archivierenden Dokumente oder hat sich das Recht auf Vervielfältigung derselben vom Eigentümer des geistigen Eigentums eingeholt. Im Übrigen gilt dies in gleicher Weise für Multi-Access-Zugriffe des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die auf unseren Hochverfügbarkeitsrechnern abgelegten Archive und sonstigen Daten. Der Kunde ist dafür selbst verantwortlich, dass im besonderen § 53 UrhG entsprochen wird. Die PRO DOKUMENT ist lediglich ein externer Dienstleister, der im Auftrag handelt und ist für die Inhalte der auf Datenträgern abgelegten Daten nicht verantwortlich. Eine generelle Überprüfung oder Kontrolle, ob der Kunde sich an das UrhG hält, findet nicht statt. Der Kunde stellt die PRO DOKUMENT von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten, entstehen. Erhebt ein Dritter Anspruch auf Dokumente, von denen er berechtigten oder unberechtigten behauptet, geistiger Urheber zu sein, steht es der PRO DOKUMENT frei, den Online-Zugang auf diese Daten bis zur Klärung zu sperren. Der Kunde ist in diesem Fall dennoch gegenüber der PRO DOKUMENT in vollem Umfang leistungspflichtig. 8. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der in seinem Auftrag von erstellten Leistungen selbst verantwortlich. 9. Die PRO DOKUMENT bemüht sich insbesondere das EDV-System auf einem vertretbaren aktuellen technischen Stand zu halten. Das EDV-System ist mit aktueller Antivirensoftware, professionellen Firewalls und zuverlässigen Zugangsverschlüsselungssystemen ausgestattet. Des Weiteren werden Datenstämme gegen Verlust redundant vorgehalten. USV-Vorkehrungen überbrücken über einen vertretbaren Zeitraum Stromausfälle. Die Lokalität ist mit einer Alarmanlage gesichert. Der Kunde ist sich dennoch bewusst, dass es trotz aller Sicherungsvorkehrungen zu einem Teil- oder Totalverlust seiner Daten kommen kann, nicht nur auf Grund höherer Gewalt. Eine Haftung oder ein Schadensersatzanspruch wird generell explizit ausgeschlossen – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungshöchstbetrag ist auf 5% des Auftragswertes begrenzt. Unbenommen bleibt ausdrücklich das Recht des Kunden und der PRO DOKUMENT auf Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die vorstehende Pauschale. 10. Der Kunde ist sich ferner bewusst, dass trotz aller elektronischen Sicherheitsvorkehrungen im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit für Dritte besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten unbefugt Kenntnis erlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz durch die PRO DOKUMENT wird ausgeschlossen. 11. Die PRO DOKUMENT nutzt für die Internetanbindung ihrer Server einen namhaften Provider (ISP), der eine Verfügbarkeit von 97,5% im Jahresmittel garantiert. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von der PRO DOKUMENT liegt. Die PRO DOKUMENT kann nicht das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder -geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu und/oder von den PRO DOKUMENT-Servern zusichern, da dies wie alle Dienstleistungen des beauftragten Providers außerhalb der Verantwortung der PRO DOKUMENT liegt. Die PRO DOKUMENT haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von der PRO DOKUMENT oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen. Insbesondere übernimmt die PRO DOKUMENT keine Haftung für Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen bei der Datenübertragung (z.B. ISDN, FTP, etc.), das dies außerhalb des Einflussbereiches der PRO DOKUMENT liegen. Der Kunde ist verpflichtet, der PRO DOKUMENT erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich textlich mitzuteilen. 7. Gewährleistung für Software 1. Die PRO DOKUMENT übernimmt für vermittelte Software keine Gewährleistung. Dies gilt ins besondere für die Nutzung der PRO DOKUMENT-Dienstleistungen eventuell notwendige Zugangs- und Clientsoftware. Ansprüche gehen zu Lasten des jeweiligen Softwareherstellers. Im übrigen gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die PRO DOKUMENT ist grundsätzlich für die Entscheidung des Kunden, welche Software zum Einsatz kommt oder kommen soll, nicht verantwortlich. Eine beim Kunden aus einer eventuelle Inkonsistenz resultierenden Problematik im eigenen System gehen zu Lasten des Softwareherstellers. Ein Schadensersatzanspruch an die PRO DOKUMENT wird ausgeschlossen. 8. Gesamthaftung 1. Eine weitgehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Eigentumsverletzungen nach § 823 BGB. 2. Soweit die Schadenshaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Praktikanten und Erfüllungsgehilfen. 9. Vertraulichkeit 1. Die PRO DOKUMENT und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. 10. Kündigung von ASP-Dienstleistungen, Zahlung und Zahlungsverzug 1. In Bezug auf Dokumentenmanagement-Dienstleistungen können der Kunde und PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform per Brief oder Fax. 2. Sollte die PRO DOKUMENT den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist die PRO DOKUMENT berechtigt, den Zugang zu den PRO DOKUMENT-Servern sofort zu unterbinden. Ein wichtiger Grund für die PRO DOKUMENT liegt insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 3. Bei Zahlungsverzug erhebt die PRO DOKUMENT für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 25,00. Sperrt die PRO DOKUMENT den Zugang auf ihre Server berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die PRO DOKUMENT die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 abhängig machen. 11. Sonstiges 1. Die PRO DOKUMENT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von der PRO DOKUMENT angebotenen Dienste, so weit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten). 2. Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. 3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Internet veröffentlicht und dem Kunden mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E- Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. 4. Der PRO DOKUMENT steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. 5. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Kassel, sowie auch im übrigen, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt bzw. die jeweils gesetzliche Regelung. Stand: Kassel, 2005-07-01 |


