Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PDF Drucken E-Mail
1. Geltungsbereich

1.  Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle
Dienstleistungen, Beratungen und Schulungen durch die PRO DOKUMENT gGmbH, im
folgenden PRO DOKUMENT genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten gegenüber der PRO DOKUMENT nur insoweit, als PRO DOKUMENT ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2.  Der Kunde hat die Ablehnung der AGB der  PRO DOKUMENT vor Auftragserteilung
schriftlich der PRO DOKUMENT anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. 

2. Verträge und Vertragsinhalte

1.  Die Bestellung durch den Kunden ist bindend. 
2.  Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Dienstleistung sind allein die in der
Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich. Generell gilt für alle
Vereinbarungen ausschließlich die Textform. Mündliche Nebenabreden gelten
einvernehmlich als nicht vereinbart.
3.  Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Leistungs-, Gewichts- und
Maßbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder
Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. PRO DOKUMENT
übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. 

3. Zahlungsbedingungen und Preise

1.  Grundlage der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen
Preislisten zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzwertsteuer. Preisänderungen und
Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.  Stellt sich nach Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich diese
nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zu
Berechung der uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die
Übernahme der Mehrkosten ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages
abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten zu berechnen.
3.  Notwendige Veränderungen der PRO DOKUMENT eigenen Kalkulation berechtigen die
PRO DOKUMENT zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere dann, wenn sich
von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien,
Löhnen oder sonstiger Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsabschluss
und Lieferung ergeben.
4.  Bei längerfristigen Aufträgen ist die PRO DOKUMENT berechtigt, monatliche
Zwischenrechnungen zu stellen. 
5.  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von der PRO DOKUMENT anerkannt sind. 
6.  Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der beauftragten Mengen.
7.  Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technischen zur
vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für
von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. ISDN, FTP, ect.) und bei der
Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der
Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der
Datenübermittlung Mehrarbeiten – gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen –
unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten. 

4. Lieferung und Versand

1.  Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. 
2.  Alle von der PRO DOKUMENT genannten Liefertermine sind unverbindliche, es sei
denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. 
3.  Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung
aller Ausführungseinzelheiten. 
4.  Hat die PRO DOKUMENT die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so
muss der Kunde ihr bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen. 
5.  Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des
Auftrages oder treten sonstige Umstände  ein, die der PRO DOKUMENT eine
Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die PRO DOKUMENT diese
Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen
angemessenen Zeitraum. 
6.  Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik  oder Aussperrung oder auf sonstige nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. 
7.  Ein Auftragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die PRO DOKUMENT nicht
innerhalb der Nachfrist erfüllt. 
8.  Wird der PRO DOKUMENT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen
ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. 
9.  Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. 
10.  Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich
vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im
freien Ermessen der PRO DOKUMENT liegt. 
11.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und
erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung
unverzüglich schriftlich der PRO DOKUMENT zu melden. Gleiches gilt für
verdeckte Schäden. Geht die PRO DOKUMENT aufgrund des Unterlassens
dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser
Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Ware das Werk oder das Lager der PRO DOKUMENT verlässt, sofern nichts
Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. 
12.  Besteht die beauftragte Dienstleistung in  der digitalen Archivierung von Beleg-
oder anderen Papiergütern oder der manuellen oder digitalen Datenerfassung, so
hat der Kunde binnen fünf Werktagen nach Möglichkeit der Prüfbarkeit seiner nun
digitalen Unterlagen oder Datenbanken,  eine fehlerhafte Ausführung der PRO
DOKUMENT schriftlich anzuzeigen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich
vereinbart wurde. Eine verspätete Meldung berechtigt die PRO DOKUMENT zu
einer ergänzenden Berechnung des zur Behebung des Mangels entstehenden
Mehraufwandes. 

5. Eigentumsvorbehalt 

1.  Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem und verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen der PRO DOKUMENT aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der PRO DOKUMENT. 
2.  Bei Zahlungsverzug, auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages, und bei
anderem vertragswidrigen  Verhalten des Kunden, ist PRO DOKUMENT
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder die Dienstleistung einzustellen. 
6. Haftungsbeschränkung 

1.  Die PRO DOKUMENT haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. 

2.  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet  die PRO DOKUMENT nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des
Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. 

3.  Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche
Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese
Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines
anfänglichen Unvermögens auf Seiten der PRO DOKUMENT. 

4.  Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
auch wegen Lieferverzuges ausgeschlossen; im Übrigen begrenzt auf die Höhe
des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5% der vom Lieferverzug
betroffenen Dienstleistung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PRO DOKUMENT.

5.  Stellt der Kunden der PRO DOKUMENT Materialien zur Verfügung, deren Mängel
und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar  die endgültige Ausführung
unmöglich machen, so hat die PRO DOKUMENT bei fachmännischer Bearbeitung
Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von PRO DOKUMENT
geleisteten Arbeit (§ 645 BGB).

6.  Im Falle einer Inanspruchnahme der PRO DOKUMENT aus Gewährleistung oder
Haftung ist ein Mitverschulden des  Kunden angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder  unzureichender
Datensicherung. Die Datensicherung obliegt dem Kunden und seiner
Verantwortung, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es
versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

7.  Der Kunde ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung von Dienstleistungen des PRO
DOKUMENT-Dokumenten-Managements (Scannen, digitales Archivieren und Online-
Retrieval von papierenen Dokumenten und Beleggütern) selbst für die Einhaltung der
Urheberrechte verantwortlich ist (u.a. §§ 2, 16, 20, 23, 53 UrhG). Der Kunde ist
entweder selbst der Eigentümer der zu archivierenden Dokumente oder hat sich das
Recht auf Vervielfältigung derselben vom Eigentümer des geistigen Eigentums
eingeholt. Im Übrigen gilt dies in gleicher Weise für Multi-Access-Zugriffe des Kunden
oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die  auf unseren Hochverfügbarkeitsrechnern
abgelegten Archive und sonstigen Daten. Der Kunde ist dafür selbst verantwortlich,
dass im besonderen § 53 UrhG entsprochen wird. Die PRO DOKUMENT ist lediglich
ein externer Dienstleister, der im Auftrag handelt und ist für die Inhalte der auf
Datenträgern abgelegten Daten  nicht verantwortlich. Eine  generelle Überprüfung oder
Kontrolle, ob der Kunde sich an das UrhG hält, findet nicht  statt. Der Kunde stellt die
PRO DOKUMENT von Kosten und Ansprüchen  Dritter frei, die durch die Verletzung
vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von
Leistungsschutzrechten, sonstiger  gewerblicher Schutzrechten oder
Persönlichkeitsschutzrechten, entstehen. Erhebt ein Dritter Anspruch auf Dokumente,
von denen er berechtigten oder unberechtigten behauptet, geistiger Urheber zu sein,
steht es der PRO DOKUMENT frei, den Online-Zugang auf diese Daten bis zur Klärung
zu sperren. Der Kunde ist in diesem Fall dennoch gegenüber der PRO DOKUMENT in
vollem Umfang leistungspflichtig. 
8.  Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der in seinem Auftrag von
erstellten Leistungen selbst verantwortlich.
9.  Die PRO DOKUMENT bemüht sich insbesondere das EDV-System auf einem
vertretbaren aktuellen technischen Stand zu halten. Das EDV-System ist mit aktueller
Antivirensoftware, professionellen Firewalls und zuverlässigen
Zugangsverschlüsselungssystemen ausgestattet. Des Weiteren werden Datenstämme
gegen Verlust redundant vorgehalten.  USV-Vorkehrungen überbrücken über einen
vertretbaren Zeitraum Stromausfälle. Die Lokalität ist mit einer Alarmanlage gesichert.
Der Kunde ist sich dennoch bewusst, dass es trotz aller Sicherungsvorkehrungen zu
einem Teil- oder Totalverlust seiner Daten kommen kann, nicht nur auf Grund höherer
Gewalt. Eine Haftung oder ein Schadensersatzanspruch wird generell explizit
ausgeschlossen – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der
Haftungshöchstbetrag ist auf 5% des Auftragswertes begrenzt. Unbenommen bleibt
ausdrücklich das Recht des Kunden und der PRO DOKUMENT auf Nachweis, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist, als die vorstehende Pauschale.
10.  Der Kunde ist sich ferner bewusst, dass trotz aller elektronischen
Sicherheitsvorkehrungen im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit für Dritte
besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten unbefugt Kenntnis erlangen. Ein
Anspruch auf Schadensersatz durch die PRO DOKUMENT wird ausgeschlossen.
11.  Die PRO DOKUMENT nutzt für die Internetanbindung ihrer Server einen namhaften
Provider (ISP), der eine Verfügbarkeit von 97,5% im Jahresmittel garantiert.
Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit, die durch höhere Gewalt oder technisch
bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von der PRO DOKUMENT liegt.
Die PRO DOKUMENT kann nicht das Erreichen einer bestimmten
Übertragungskapazität und/oder  -geschwindigkeit bei der  Übermittlung von Daten zu
und/oder von den PRO DOKUMENT-Servern zusichern, da dies wie alle
Dienstleistungen des beauftragten Providers außerhalb der Verantwortung der PRO
DOKUMENT liegt. Die PRO DOKUMENT haftet nicht für die korrekte Funktion von
Infrastrukturen oder Übertragungswegen  des Internets, die nicht im
Verantwortungsbereich von der PRO DOKUMENT oder dessen Erfüllungsgehilfen
liegen. Insbesondere übernimmt die  PRO DOKUMENT keine Haftung für
Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen bei der Datenübertragung (z.B. ISDN,
FTP, etc.), das dies außerhalb des Einflussbereiches der PRO DOKUMENT liegen. Der
Kunde ist verpflichtet, der PRO DOKUMENT erkennbare Zugangsstörungen
unverzüglich textlich mitzuteilen.

7. Gewährleistung für Software 

1.  Die PRO DOKUMENT übernimmt für vermittelte Software keine Gewährleistung. Dies
gilt ins besondere für die Nutzung der PRO DOKUMENT-Dienstleistungen eventuell
notwendige Zugangs- und Clientsoftware. Ansprüche gehen zu Lasten des jeweiligen
Softwareherstellers. Im übrigen gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers.
Eine Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die PRO DOKUMENT ist
grundsätzlich für die Entscheidung des Kunden, welche Software zum Einsatz kommt
oder kommen soll, nicht verantwortlich. Eine beim Kunden aus einer eventuelle
Inkonsistenz resultierenden Problematik im eigenen System gehen zu Lasten des
Softwareherstellers. Ein Schadensersatzanspruch an die PRO DOKUMENT wird
ausgeschlossen. 

8. Gesamthaftung

1.  Eine weitgehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer
Ansprüche auf Ersatz von Eigentumsverletzungen nach § 823 BGB. 
2.  Soweit die Schadenshaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer
Angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Praktikanten und Erfüllungsgehilfen. 

9. Vertraulichkeit 

1.  Die PRO DOKUMENT und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere  Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf  dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. 

10. Kündigung von ASP-Dienstleistungen, Zahlung und Zahlungsverzug

1.  In Bezug auf Dokumentenmanagement-Dienstleistungen können der Kunde und
PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis – sofern nicht anders schriftlich
vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit  einer Frist von drei Monaten zum
Monatsende kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform per Brief oder Fax.
2.  Sollte die PRO DOKUMENT den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist die
PRO DOKUMENT berechtigt, den Zugang zu den PRO DOKUMENT-Servern
sofort zu unterbinden. Ein wichtiger Grund für die PRO DOKUMENT liegt
insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden
beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der
Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht
unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate
dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht,
in Verzug, kann die PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3.  Bei Zahlungsverzug erhebt die PRO DOKUMENT für die erste und zweite
Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift
Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 25,00. Sperrt die PRO DOKUMENT
den Zugang auf ihre Server berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die PRO
DOKUMENT die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von € 50,00 abhängig machen.

11. Sonstiges 

1.  Die PRO DOKUMENT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Kunden über die Inanspruchnahme der von der PRO DOKUMENT angebotenen
Dienste, so weit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser
Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten)  oder um die Nutzung dieser Dienste
abzurechnen (Abrechnungsdaten). 
2.  Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit
der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit
der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne
gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine
Nachteile entstehen. 
3.  Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Internet
veröffentlicht und dem Kunden mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E-
Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu  ist statt der Beifügung des kompletten
Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung
abrufbar ist, hinreichend. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem
Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen.
Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das
Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
fristlos kündigen.
4.  Der PRO DOKUMENT steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des
technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme,
Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem
Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
5.  Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Kassel, sowie
auch im übrigen, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt das maßgebliche Recht der
Bundesrepublik Deutschland. 
6.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.  Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt bzw.
die jeweils gesetzliche Regelung. 
 
 
Stand: Kassel, 2005-07-01
1. Geltungsbereich

1.  Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle
Dienstleistungen, Beratungen und Schulungen durch die PRO DOKUMENT gGmbH, im
folgenden PRO DOKUMENT genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten gegenüber der PRO DOKUMENT nur insoweit, als PRO DOKUMENT ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2.  Der Kunde hat die Ablehnung der AGB der  PRO DOKUMENT vor Auftragserteilung
schriftlich der PRO DOKUMENT anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen. 

2. Verträge und Vertragsinhalte

1.  Die Bestellung durch den Kunden ist bindend. 
2.  Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Dienstleistung sind allein die in der
Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich. Generell gilt für alle
Vereinbarungen ausschließlich die Textform. Mündliche Nebenabreden gelten
einvernehmlich als nicht vereinbart.
3.  Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Leistungs-, Gewichts- und
Maßbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder
Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. PRO DOKUMENT
übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. 

3. Zahlungsbedingungen und Preise

1.  Grundlage der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen
Preislisten zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzwertsteuer. Preisänderungen und
Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.  Stellt sich nach Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich diese
nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zu
Berechung der uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die
Übernahme der Mehrkosten ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages
abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten zu berechnen.
3.  Notwendige Veränderungen der PRO DOKUMENT eigenen Kalkulation berechtigen die
PRO DOKUMENT zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere dann, wenn sich
von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien,
Löhnen oder sonstiger Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsabschluss
und Lieferung ergeben.
4.  Bei längerfristigen Aufträgen ist die PRO DOKUMENT berechtigt, monatliche
Zwischenrechnungen zu stellen. 
5.  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von der PRO DOKUMENT anerkannt sind. 
6.  Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der beauftragten Mengen.
7.  Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technischen zur
vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für
von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. ISDN, FTP, ect.) und bei der
Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der
Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der
Datenübermittlung Mehrarbeiten – gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen –
unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten. 

4. Lieferung und Versand

1.  Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. 
2.  Alle von der PRO DOKUMENT genannten Liefertermine sind unverbindliche, es sei
denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. 
3.  Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung
aller Ausführungseinzelheiten. 
4.  Hat die PRO DOKUMENT die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so
muss der Kunde ihr bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen. 
5.  Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des
Auftrages oder treten sonstige Umstände  ein, die der PRO DOKUMENT eine
Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die PRO DOKUMENT diese
Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen
angemessenen Zeitraum. 
6.  Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik  oder Aussperrung oder auf sonstige nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der PRO DOKUMENT nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. 
7.  Ein Auftragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die PRO DOKUMENT nicht
innerhalb der Nachfrist erfüllt. 
8.  Wird der PRO DOKUMENT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen
ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. 
9.  Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. 
10.  Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich
vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im
freien Ermessen der PRO DOKUMENT liegt. 
11.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und
erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung
unverzüglich schriftlich der PRO DOKUMENT zu melden. Gleiches gilt für
verdeckte Schäden. Geht die PRO DOKUMENT aufgrund des Unterlassens
dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem
Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser
Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Ware das Werk oder das Lager der PRO DOKUMENT verlässt, sofern nichts
Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. 
12.  Besteht die beauftragte Dienstleistung in  der digitalen Archivierung von Beleg-
oder anderen Papiergütern oder der manuellen oder digitalen Datenerfassung, so
hat der Kunde binnen fünf Werktagen nach Möglichkeit der Prüfbarkeit seiner nun
digitalen Unterlagen oder Datenbanken,  eine fehlerhafte Ausführung der PRO
DOKUMENT schriftlich anzuzeigen, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich
vereinbart wurde. Eine verspätete Meldung berechtigt die PRO DOKUMENT zu
einer ergänzenden Berechnung des zur Behebung des Mangels entstehenden
Mehraufwandes. 

5. Eigentumsvorbehalt 

1.  Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem und verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen der PRO DOKUMENT aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der PRO DOKUMENT. 
2.  Bei Zahlungsverzug, auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages, und bei
anderem vertragswidrigen  Verhalten des Kunden, ist PRO DOKUMENT
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder die Dienstleistung einzustellen. 
6. Haftungsbeschränkung 

1.  Die PRO DOKUMENT haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. 

2.  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet  die PRO DOKUMENT nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des
Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. 

3.  Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche
Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese
Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines
anfänglichen Unvermögens auf Seiten der PRO DOKUMENT. 

4.  Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
auch wegen Lieferverzuges ausgeschlossen; im Übrigen begrenzt auf die Höhe
des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5% der vom Lieferverzug
betroffenen Dienstleistung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PRO DOKUMENT.

5.  Stellt der Kunden der PRO DOKUMENT Materialien zur Verfügung, deren Mängel
und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar  die endgültige Ausführung
unmöglich machen, so hat die PRO DOKUMENT bei fachmännischer Bearbeitung
Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von PRO DOKUMENT
geleisteten Arbeit (§ 645 BGB).

6.  Im Falle einer Inanspruchnahme der PRO DOKUMENT aus Gewährleistung oder
Haftung ist ein Mitverschulden des  Kunden angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder  unzureichender
Datensicherung. Die Datensicherung obliegt dem Kunden und seiner
Verantwortung, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es
versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

7.  Der Kunde ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung von Dienstleistungen des PRO
DOKUMENT-Dokumenten-Managements (Scannen, digitales Archivieren und Online-
Retrieval von papierenen Dokumenten und Beleggütern) selbst für die Einhaltung der
Urheberrechte verantwortlich ist (u.a. §§ 2, 16, 20, 23, 53 UrhG). Der Kunde ist
entweder selbst der Eigentümer der zu archivierenden Dokumente oder hat sich das
Recht auf Vervielfältigung derselben vom Eigentümer des geistigen Eigentums
eingeholt. Im Übrigen gilt dies in gleicher Weise für Multi-Access-Zugriffe des Kunden
oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die  auf unseren Hochverfügbarkeitsrechnern
abgelegten Archive und sonstigen Daten. Der Kunde ist dafür selbst verantwortlich,
dass im besonderen § 53 UrhG entsprochen wird. Die PRO DOKUMENT ist lediglich
ein externer Dienstleister, der im Auftrag handelt und ist für die Inhalte der auf
Datenträgern abgelegten Daten  nicht verantwortlich. Eine  generelle Überprüfung oder
Kontrolle, ob der Kunde sich an das UrhG hält, findet nicht  statt. Der Kunde stellt die
PRO DOKUMENT von Kosten und Ansprüchen  Dritter frei, die durch die Verletzung
vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von
Leistungsschutzrechten, sonstiger  gewerblicher Schutzrechten oder
Persönlichkeitsschutzrechten, entstehen. Erhebt ein Dritter Anspruch auf Dokumente,
von denen er berechtigten oder unberechtigten behauptet, geistiger Urheber zu sein,
steht es der PRO DOKUMENT frei, den Online-Zugang auf diese Daten bis zur Klärung
zu sperren. Der Kunde ist in diesem Fall dennoch gegenüber der PRO DOKUMENT in
vollem Umfang leistungspflichtig. 
8.  Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der in seinem Auftrag von
erstellten Leistungen selbst verantwortlich.
9.  Die PRO DOKUMENT bemüht sich insbesondere das EDV-System auf einem
vertretbaren aktuellen technischen Stand zu halten. Das EDV-System ist mit aktueller
Antivirensoftware, professionellen Firewalls und zuverlässigen
Zugangsverschlüsselungssystemen ausgestattet. Des Weiteren werden Datenstämme
gegen Verlust redundant vorgehalten.  USV-Vorkehrungen überbrücken über einen
vertretbaren Zeitraum Stromausfälle. Die Lokalität ist mit einer Alarmanlage gesichert.
Der Kunde ist sich dennoch bewusst, dass es trotz aller Sicherungsvorkehrungen zu
einem Teil- oder Totalverlust seiner Daten kommen kann, nicht nur auf Grund höherer
Gewalt. Eine Haftung oder ein Schadensersatzanspruch wird generell explizit
ausgeschlossen – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der
Haftungshöchstbetrag ist auf 5% des Auftragswertes begrenzt. Unbenommen bleibt
ausdrücklich das Recht des Kunden und der PRO DOKUMENT auf Nachweis, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist, als die vorstehende Pauschale.
10.  Der Kunde ist sich ferner bewusst, dass trotz aller elektronischen
Sicherheitsvorkehrungen im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit für Dritte
besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten unbefugt Kenntnis erlangen. Ein
Anspruch auf Schadensersatz durch die PRO DOKUMENT wird ausgeschlossen.
11.  Die PRO DOKUMENT nutzt für die Internetanbindung ihrer Server einen namhaften
Provider (ISP), der eine Verfügbarkeit von 97,5% im Jahresmittel garantiert.
Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit, die durch höhere Gewalt oder technisch
bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von der PRO DOKUMENT liegt.
Die PRO DOKUMENT kann nicht das Erreichen einer bestimmten
Übertragungskapazität und/oder  -geschwindigkeit bei der  Übermittlung von Daten zu
und/oder von den PRO DOKUMENT-Servern zusichern, da dies wie alle
Dienstleistungen des beauftragten Providers außerhalb der Verantwortung der PRO
DOKUMENT liegt. Die PRO DOKUMENT haftet nicht für die korrekte Funktion von
Infrastrukturen oder Übertragungswegen  des Internets, die nicht im
Verantwortungsbereich von der PRO DOKUMENT oder dessen Erfüllungsgehilfen
liegen. Insbesondere übernimmt die  PRO DOKUMENT keine Haftung für
Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen bei der Datenübertragung (z.B. ISDN,
FTP, etc.), das dies außerhalb des Einflussbereiches der PRO DOKUMENT liegen. Der
Kunde ist verpflichtet, der PRO DOKUMENT erkennbare Zugangsstörungen
unverzüglich textlich mitzuteilen.

7. Gewährleistung für Software 

1.  Die PRO DOKUMENT übernimmt für vermittelte Software keine Gewährleistung. Dies
gilt ins besondere für die Nutzung der PRO DOKUMENT-Dienstleistungen eventuell
notwendige Zugangs- und Clientsoftware. Ansprüche gehen zu Lasten des jeweiligen
Softwareherstellers. Im übrigen gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers.
Eine Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die PRO DOKUMENT ist
grundsätzlich für die Entscheidung des Kunden, welche Software zum Einsatz kommt
oder kommen soll, nicht verantwortlich. Eine beim Kunden aus einer eventuelle
Inkonsistenz resultierenden Problematik im eigenen System gehen zu Lasten des
Softwareherstellers. Ein Schadensersatzanspruch an die PRO DOKUMENT wird
ausgeschlossen. 

8. Gesamthaftung

1.  Eine weitgehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer
Ansprüche auf Ersatz von Eigentumsverletzungen nach § 823 BGB. 
2.  Soweit die Schadenshaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer
Angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Praktikanten und Erfüllungsgehilfen. 

9. Vertraulichkeit 

1.  Die PRO DOKUMENT und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Die Unterlagen, Zeichnungen und andere  Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf  dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. 

10. Kündigung von ASP-Dienstleistungen, Zahlung und Zahlungsverzug

1.  In Bezug auf Dokumentenmanagement-Dienstleistungen können der Kunde und
PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis – sofern nicht anders schriftlich
vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit  einer Frist von drei Monaten zum
Monatsende kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform per Brief oder Fax.
2.  Sollte die PRO DOKUMENT den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist die
PRO DOKUMENT berechtigt, den Zugang zu den PRO DOKUMENT-Servern
sofort zu unterbinden. Ein wichtiger Grund für die PRO DOKUMENT liegt
insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden
beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der
Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht
unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate
dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht,
in Verzug, kann die PRO DOKUMENT das Vertragsverhältnis aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3.  Bei Zahlungsverzug erhebt die PRO DOKUMENT für die erste und zweite
Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift
Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 25,00. Sperrt die PRO DOKUMENT
den Zugang auf ihre Server berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die PRO
DOKUMENT die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von € 50,00 abhängig machen.

11. Sonstiges 

1.  Die PRO DOKUMENT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Kunden über die Inanspruchnahme der von der PRO DOKUMENT angebotenen
Dienste, so weit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser
Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten)  oder um die Nutzung dieser Dienste
abzurechnen (Abrechnungsdaten). 
2.  Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit
der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
Die PRO DOKUMENT ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit
der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne
gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine
Nachteile entstehen. 
3.  Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Internet
veröffentlicht und dem Kunden mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten per E-
Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu  ist statt der Beifügung des kompletten
Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung
abrufbar ist, hinreichend. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem
Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen.
Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das
Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
fristlos kündigen.
4.  Der PRO DOKUMENT steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des
technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme,
Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem
Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
5.  Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Kassel, sowie
auch im übrigen, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt das maßgebliche Recht der
Bundesrepublik Deutschland. 
6.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.  Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt bzw.
die jeweils gesetzliche Regelung. 
 
 
Stand: Kassel, 2005-07-01